Rückerstattung von Elternbeiträgen: 14 Kläger gewinnen gegen den Landkreis Stade, Urteile vom 23. November 2016

Erleichterung bei den Eltern

 

Ein wichtiger Meilenstein für angemessene Elternbeiträge. 14 Kläger haben gegen den Landkreis Stade in Gerichtsverfahren wegen der Erstattung von Elternbeiträge für Kindertagespflege aus den Jahren 2009 bis 2013 gewonnen (Urteil vom 23. November 2016). Durchschnittlich werden Elternbeiträge von knapp 1.600 Euro pro Klageverfahren erstattet. In einem Fall über 3.000 Euro. In 12 Verfahren wurden die Kläger von der Rechtsanwältin Angela Heinssen, Kanzlei-an-der-Lühe, vertreten.

 

Der Landkreis Stade bereicherte sich zu Unrecht auf Kosten der Eltern

 

Der Landkreis Stade hatte sich unter Verweis auf die Bestandskraft der Bescheide geweigert überzahlte Elternbeiträge zu erstatten. Die Überzahlung der Elternbeitäge war vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Juni 2013 mit Beschluss festgestellt worden. Die Überdeckung führte nach Meinung der Richter zur  Nichtigkeit der Kindertagespflegesatzung des Landkreises Stade. Der Landkreis Stade hatte daraufhin zwar die Kindertagespflegesatzung rückwirkend ab 2009 geändert, rechtswidrigen Elternbeitragsbescheide wurden aber nicht aufgehoben und die überzahlten Elternbeiträge nicht erstattet.

 

Klares Urteil des VG Stade

 

Das Verwaltungsgericht Stade hält die Vorgehensweise der Landreises Stade für rechtswidrig und hob die bestandskräftigen Bescheide nun auf, soweit sie nicht der geänderten Satzung enstprachen. Anschließend verpflichtete das Verwaltungsgericht den Landreis Stade zur Erstattung der Elternbeiträge.     

 

Auch die anderen Eltern können nun Erstattungsanträge stellen 

 

Betroffen sind auch mehrere hundert weiterer Betreuungsverhältnisse aus den Jahren 2009-2013. Eltern können nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nun einen Erstattungsantrag stellen, auch wenn der Bescheid bestandskräftig ist. Sie sollten sich dazu wegen der Fristen rechtsanwaltlichen Rat suchen.

 

Für den Landkreis bedeutet die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass er nun mit Erstattungforderungen in Höhen von mehreren hundertausend Euro rechnen muss.

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Kommentare: 2
  • #1

    C. Hinck, geb Zetzsche (Mittwoch, 01 Februar 2017 17:41)

    Was machen wir denn, wenn der Landkreis trotz Gerichtsurteil und Erstattungsantrag nicht zahlt?

  • #2

    Isis Rusin (Freitag, 03 Februar 2017 15:28)


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